Der Tagesspiegel berichtet dankenswerterweise über das Streichel-Urteil gegen den 18-jährigen, der mich fast umgebracht hat. Zu ergänzen wäre, dass der „Entschuldigungsbrief“ nach zwei Monaten kam, als der Täter beim Anwalt war. Vorgestanzt, wie ich es vorher schon im Internet ähnlich gefunden habe – was ich auch der Richterin sagte. Fast unhörbares „Tschuldigung“, echt nicht mehr, im Gerichtssaal, aber erst nach direkter Aufforderung der Richterin. Dass sie beides anerkennend ins Urteil schreibt, zeigt mir nur, dass ich als Geschädigter sie eigentlich nicht interessiere, sondern sie die Sache schnell und einfach vom Tisch haben will. Meine schweren Schäden am Kopf und die zur Verhandlungszeit offenkundigen Folgen, gesundheitlich und wirtschaftlich, stehen nicht im Urteil.
„Er war offensichtlich geschockt über die Folge seines Verhaltens.“ Wahrscheinlich steht das in jedem Urteil. In der Verhandlung war davon nichts zu merken. Die Sozialarbeiterin vom Jugendamt hatte „leider keine Gelegenheit, vorher mit Blend J. zu sprechen, aber eben vor der Verhandlung vor der Tür.“ Das rechtfertigt ja dann auch ein solide Einschätzung.
Wenn das Auto zur Waffe wird
https://m.tagesspiegel.de/berlin/endgueltiges-urteil-im-kudamm-raser-prozess-wenn-das-auto-zur-waffe-wird/25915026.html