Unfall, fast tot, 640 Euro Schmerzensgeld

Auf dem Weg vom Berlin Story Bunker zum Verlag fährt mich ein Raser um. Ich befinde mich auf diesem Foto noch nicht auf der Trage, sondern liege am Boden vor dem Granitquader. Die Wucht war so groß, dass er danach noch den Mast aus der Verankerung riss und darüber fuhr.

Am 18. Mai 2019 wurde ich auf dem Weg von der Arbeit nach Hause von einem Raser überfahren – eine Wegeunfall. Bis heute weigert sich die Berufsgenossenschaft, sich um meine Gesundheit zu kümmern, nachdem sie in zwei Instanzen vor Gericht unterlegen war. Das Geld ist knapp, verständlich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vorstand dieser Berufsgenossenschaft vor, Geld in dreistelliger Millionenhöhe veruntreut zu haben, also Mitgliedsbeiträge (1). Seit Anfang 2022 gibt es einen neuen Vorstand. Ich möchte, dass mein Kopf und mein Fuß endlich richtig untersucht und geheilt werden.

Ich fuhr auf dem Rad vom Berlin Story Bunker über die Anhalter Straße bei „grün“ links abbiegend auf die Wilhelmstraße, befand mich auf dem Radweg, der nur durch einen Strich abgetrennt ist, als ich von einem 18-jährigen Raser in einem 268 PS Audi A8 seitlich erfasst wurde, mehrere Meter flog und mit dem Kopf auf die Kante eines Granitblocks knallte. Hätte ich nicht einen super Radhelm getragen, zufällig an diesem Tag neu, wäre die graue Soße aus meinem Schädel geflossen. Mein Helm war gebrochen, das Fahrrad verbogen, ich verletzt und bewusstlos. Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass der Wagen anschließend noch einen Laternenmast aus dem Boden riss und mit dem Auto darüber fuhr. Auf dem Foto erkennt man das gut. Bis heute ist mein Zustand nicht wie früher. Mein altes Leben bekomme ich nie wieder. Ich kann meiner Arbeit, die ich sehr gerne mache, nicht nachgehen wie zuvor. Im Vier-Minuten-Video-Beitrag von SAT1, unten verlinkt, erläutere ich das genau.

 

Tom Garus von der rbb-Abendschau dreht am 9. September 2020 über den Unfall und lässt sich demonstrieren, wie ich geflogen bin.

Die Freundin des Fahrers saß neben ihm, deren Freundin hinten im Wagen. Er hatte auf der Anhalter Straße schon Fahrzeuge vor ihm durch dichtes Auffahren und Lichthupe bedrängt, entgegenkommende Wagen mussten ihm wegen gewagter Überholmanöver auf den Bürgersteig ausweichen. In der Kurve an der Ampel versuchte er zu driften, machte er einen Slider, verlor die Kontrolle und traf mich. Die Richterin: „Er war aber auch selbst schockiert!“ Die Augenzeugen: „Ja, ging schockiert um das kaputte Auto. Das Opfer hat er sich nicht angesehen.“ Seine Freundin vergisst bei der Aussage vor Gericht, dass ich überfahren wurde. Erst auf Nachfrage der Richterin erinnert sie sich „Ach ja, der Typ da.“ Die Richterin schloss mit den Worten „Das ist ja nochmal glimpflich ausgegangen.“

Polizei und Rettungsdienst waren sehr gut. Nach zwölf Minuten wurde ich in die Charité gebracht, notoperiert und soweit in Ordnung gebracht. Der Raser, Blend J. aus dem Kosovo, wurde einige Monate später zu 80 Sozialstunden verurteilt, die er verteilt auf sechs Monate ableisten konnte, um seine schulischen Erfolge nicht zu gefährden. Er erhielt dafür 640 Euro, welche er mir als Schmerzensgeld geben musste. Das Geld kommt vom Steuerzahler, da es sich um ein öffentlich finanziertes Unternehmen handelte.

Einen Monat nach dem Unfall sollte ein neurologischer Befund im Unfallkrankenhaus der Berufsgenossenschaft gemacht werden, am 27. Juni 2019. Der untersuchende Neurologe stellt fest, dass ich pünktlich und in angemessenem Äußeren erschienen bin, dass ich im Untersuchungsraum geradeaus laufen kann. Er zählt im Bericht die Symptome auf, die ich nenne. Dass am Fuß Schäden auf Dauer bleiben können, nimmt er an. „Aufgrund der erheblichen Gewaltanwendung kann… als Dauerschädigung die jetzt erlebte Sensibilitätsstörung … ohne weiteres verbleiben.“

Der Kopf solle später noch einmal untersucht werden. Die damals festgestellte livide Verfärbung von Fuß und Unterschenkel besteht weiterhin, bis heute. Schon damals stellt der Neurologe fest, dass eine Polyneuropathie vorliegen könnte. Nichts davon wurde bisher behandelt. Um nichts kümmerte sich die Berufsgenossenschaft, auch nicht auf mehrfache Aufforderung hin.

Im Juni 2020 sollte ich in der Gedächtnissprechstunde in Berlin einen Test machen, wie es meinem Kopf geht. Die Ärztin empfängt mich mit der Frage, ob ich alleine in die Klinik gefunden habe, in welcher Etage wir seien, ob ich Trugwahrnehmungen habe, mich über Kleinigkeiten aufrege, ob ich mein Leben sehr aufregend finde oder ob ich meine Situation für hoffnungslos halte und mir häufig zum Weinen zumute ist. Häufig nicht, aber jetzt bei dieser Untersuchung schon. Ich hatte einen Fragebogen online ausgefüllt – den finden sie nicht. Dann nochmal den Gleichen beim Warten, und sie fragt mich die identischen Fragen ab. So möchte ich meine Zeit nicht noch einmal verschwenden. 

Mein Rechtsanwalt kommt nicht weiter. Er hat zweimal vor Gericht gegen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Erfolg gehabt, aber die Mitarbeiterinnen antworten auf schriftliche Eingaben oder Mails nicht, sagen am Telefon „ach, tut mir leid, ist im Stapel nach unten gerutscht.“ Das sieht mir nach einem guten Geschäftsmodell aus: Die VBG, eine gesetzliche Unfallversicherung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, lebt von Zwangsbeiträgen, die Unternehmen zahlen müssen, und beschäftigt davon Juristen, die Zahlungen an Geschädigte verhindern wollen, sowie Mitarbeiterinnen, die darauf konditioniert scheinen, solange untätig zu sein, bis man aufgibt. Jetzt, im Mai 2023, wurde aufgrund der Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde zugesagt, dass etwas passiert. Bis heute, genau vier Jahre nach dem Unfall, also am 18. Mai 2023, ist aber noch nichts passiert.

Aktenzeichen bei der VBG 010219-200008955041
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(1) Quelle zu Veruntreuung
Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. „Allein in Hinblick auf den Vorwurf der Untreue geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag.“ Am 22. Februar 2008 hatten rund 100 Kripoleute die VBG-Zentrale und Büros in acht Bundesländern durchsucht.
https://www.abendblatt.de/hamburg/article107819871/Geldstrafe-gegen-Mitarbeiter-der-Berufsgenossenschaft.html
Sonst findet man zu diesem Thema nichts. Es ist nicht vorstellbar, dass kein Journalist dranblieb, wenn es um eine dreistellige Millionensumme geht. Natürlich findet sich auch auf der Internetseite der VBG nichts. Eine Agentur scheint hier gründlich das Recht auf Vergessen im Internet durchgesetzt zu haben. Auch der Wikipedia-Eintrag der VGB ist clean. Man sieht in der Versionsgeschichte, wie oft die Pressestelle der VBG eingreifen musste.

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Nachtrag 30. Mai 2023, ich habe meine Aufzeichnungen gefunden, die ich unmittelbar nach dem Urteil aufgeschrieben habe:

80 Stunden Freizeitarbeit für mich fast totfahren

Der eben verurteilte junge Mann aus Pristina im Kosovo, der mich auf dem Rad mit einem 258 PS Audi (Grundpreis 77.600 Euro) umgefahren hatte, stürzt zu den Justizbeamten und fordert: „Stellen Sie die Personalien von dem fest!“ Er zeigt auf einen Besucher. „Der hat mir gedroht. Er hat gesagt, er weiß wo ich wohne. Stellen Sie seine Personalien fest!“

Eine freche Lüge. Niemand von den Anwesenden hat so etwas gehört. Ich selbst stand ja unmittelbar neben ihm. Die Justizbeamten verdrehen die Augen und verweisen an die Polizei. Sein Anwalt kommt und bedeutet ihm ganz offensichtlich, er solle besser seine Klappe halten. Das war eine ebenso freche Lüge wie in seinem „Entschuldigungsschreiben“ an mich, das erst kam, nachdem er einen Rechtsanwalt konsultiert hatte. Er schreibt da, er habe nur eine Sekunde nicht richtig aufgepasst, da sei es passiert. Die Richterin während meiner Befragung an den Raser: „Jetzt wäre eine Möglichkeit, sich zu entschuldigen …“ – „Tut mir echt leid.“ Zuvor ging es darum, wie weit von der Gabelung entfernt er überholt habe und wieder eingeschert sei. „So 200 Meter.“ Die Richterin holt ihn zum Plan und zeigt, dass die Anhalter Straße gar nicht so lang sei. Wie soll das denn gegangen sein? Das war also wieder eine Lüge.

Die zahlreichen geladenen Zeugen haben den Unfall jedenfalls anders erlebt. „Er fuhr auf der Anhalter Straße dicht auf. Ließ den Motor aufheulen und betätigte mehrfach die Lichthupe. Dann überholte er kurz vor der Abbiegung und verlor die Kontrolle über das Fahrzeug.“

Seine beiden 19 Jahre alten Beifahrerinnen haben davon nichts mitbekommen. „Ich habe erst mitbekommen, dass wir den Mast angefahren haben und das Auto kaputt war.“ Richterin: „Und den Fahrradfahrer?“ – „Ach ja, den auch.“

Ihm entgegen kam ein Fahrzeug, das scharf abbremsen und auf den Bürgersteig ausweichen musste, um nicht mit dem Audi zu kollidieren, der sich inzwischen auf der Gegenfahrbahn befand. Der Fahrer schildert das ganz genau. „Haben wir nicht mitbekommen“, äußern die Mitfahrerinnen übereinstimmend. Eine junge Radfahrerin sah, wie ich überfahren wurde, kam sofort zu mir und rief Polizei und Sanitäter. Nur weil ich einen sicheren Fahrradhelm aufhatte, bin ich am Leben. Mein Kopf landete genau auf der Kante eines Granitquaders. Ich war vier Monte ganz arbeitsunfähig, kann immer noch nicht richtig laufen, nicht Rad fahren und mein Kopf funktioniert nur eingeschränkt.

Die Dame vom Jugendamt erläutert, es habe leider mit dem Täter kein Treffen auf der Behörde gegeben, aber sie habe eben vor der Tür Gelegenheit gehabt, mit dem jungen Mann und seinen Eltern zu sprechen. Er sei zur Tatzeit 18,9 Jahre alt gewesen, befinde sich noch in einem Prozess der Ablösung vom Elternhaus, er sei noch in der Findung, eine Nachreife sei zu erwarten. Schließlich sei der Führerschein schon seit acht Monaten weg und er habe mit seinem schlechten Gewissen zu kämpfen gehabt. Sie plädiere deswegen für Jugendstrafrecht.

Die Staatsanwältin fragt, wie er denn die Kontrolle verlieren konnte, wenn er eigentlich ganz normal gefahren sei, wie er es angab. Die unabhängigen Zeugen hätten das ganz anders geschildert. Er sei eindeutig viel zu schnell gefahren und habe 50 Meter vor der Kreuzung mit hoher Geschwindigkeit überholt. Dabei habe er vorsätzlich in Kauf genommen, dass der Radfahrer, also ich, getroffen wurde. „Sie sind zwar volljährig, aber ich habe den Eindruck, Sie sind geschockt, deswegen plädiere ich für Jugendstrafrecht. 100 Stunden Freizeitarbeit, Führerschein weitere vier Monate weg und einen Verkehrserziehungskurs.“

Der Verteidiger stellt fest, dass besonnene Fahrer sich so nicht verhalten, es sei fahrlässig gewesen, Jugendstrafe, 80 Stunden.

Dabei bleibt es. Die Richterin stellt fest, dass es ein halsbrecherisches Manöver war mit überhöhter Geschwindigkeit. 80 Stunden Freizeitarbeit. „Das ist ja nochmal glimpflich ausgegangen“, meint der Verteidiger. Ich werde voraussichtlich nie wieder richtig joggen können – was ich seit Jahrzehnten tue. Bücher konzipieren und schreiben, mich auf Texte konzentrieren, das fällt mir weiterhin extrem schwer.

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Das Urteil der Richterin empört die Öffentlickkeit. Mehrere Sender berichten und auch die B.Z.

Katja Colmenares berichtet in der B.Z. auf der Titelseite und auf den Seiten 2 und 3 über meinen Unfall im Mai 2019, als ich auf dem Rad auf dem Fahrradweg von einem 18-jährigen Raser umgebracht worden wäre, wenn ich keinen Fahrradhelm aufgehabt hätte. Bis heute ist mein Gehirn nicht so in Ordnung wie früher. Dafür habe ich jetzt 640 Euro Schmerzensgeld erhalten.
BILD hatte damals auch sofort einen Fotografen in die Charité geschickt, als ich das zusammengeflickt wurde.


Am 23. Juni 2022 endlich erkennt die Berufsgenossenschaft an, dass Sie für den Wegeunfall zuständig ist, also nach mehr als drei Jahren:

Bescheid
Sehr geehrter Herr Giebel,
dieser Bescheid ergeht in Ausführung zum Urteil im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Berlin vom 09.03.2022 zum Aktenzeichen S 68 U 348/19. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung vor dem Landessozialgericht Berlin­Brandenburg, Aktenzeichen L 21 U 57/21 wurde von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zurückgenom­men.
Mit Urteil vom 09.03.2022 hebt das Sozialgericht Berlin den mit der Klage angegangenen Bescheid vom 17.07.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.08.2022 auf. Es wird festgestellt, dass Sie am 18.05.2019 einen Arbeitsunfall gemäß § 8 Siebtes Sozialgesetzbuch – SGB VII, erlitten haben. Sie erlitten den Arbeitsunfall am 18.05.2019 im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer für den Verein Historiale e.V.
Über Ihren Leistungsanspruch gegen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft infolge des Arbeitsunfalls vom 18.05.2019 erhalten Sie gesondert Nachricht. Hierzu wird ein(e) Mitarbeiter*in der VBG zeitnah Kontakt mit Ihnen aufnehmen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. Insbesondere zu Themen der Heilbehandlung und Geldleistungen. Über das Anerkenntnis Ihres Unfalls vom 18.05.2019 als Arbeitsunfall, werden wir Ihre Krankenkas­se, die Barmer, in Kenntnis setzen.

Das Urteil

Mein Kommentar zum Urteil:

Zu seinen Gunsten ist zu werten, sagt die Richterin, dass er sich mit einem Brief bei mir entschuldigt hat. Das war, sagt die Richterin nicht, nachdem er beim Anwalt war. Der Anwalt stellt sich auf Facebook sinngemäß so dar: Wenn du im Verkehr scheiße gebaut hast und jemanden brauchst, der Dich raus rauspaukt, bist Du bei mir richtig.
Die Richterin: Er war offensichtlich geschockt über sein Verhalten … Das widerspricht jedenfalls den Aussagen der Zeugen (ich war ja ohnmächtig), die sagen, er war geschockt, dass das Auto kaputt war.

Mein Anwalt: 80 Stunden, das ist normal, so sind die Urteile.

Die positive Sozialprognose im Urteil beruht darauf, dass die beim Verfahren anwesende Sozialarbeiterin vor der Gerichtstür drei Minuten mit dem Angeklagten gesprochen hat. „Mehr Zeit war leider nicht.“ Nach dem Urteil greift der Beschuldigte einen Besucher tätlich an, weil er sich durch Blicke beleidigt fühlt. Er läuft zu Justizwachmeistern, um sich zu beschweren, wird ausgelacht und hinausgeschickt. Davon haben Richterin und Sozialarbeiterin nichts mitbekommen, aber sein Anwalt, der eingreift, ihn zur Seite zieht und ihm sagt, er solle froh sein, so gut davongekommen zu sein und jetzt nicht noch weiter Stress machen. Richterin und Sozialarbeiterin wird auch nicht interessiert haben, dass dem Täter am Eingang ein Klappmesser abgenommen wurde. Sie gingen nicht darauf ein. Sonst hätte ja die positive Sozialprognose zweifelhaft sein können.

Lorenz Maroldt im Checkpoint des Tagesspiegels am 4. September 2020:

Die Checkpoint-Geschichte über das Schmerzensgeld von 640 Euro für Raser-Opfer Wieland Giebel (2.9.) ist von etlichen nationalen Medien aufgegriffen worden – auch Sat1 wird heute im Frühstücksfernsehen über den Fall berichten. Der Anwalt des Rasers hatte die Polizei einen Monat nach dem Crash „dringend an die Fahrzeugherausgabe erinnert“, sein 18-jähriger Mandat kam mit 80 Sozialstunden und einem Jahr Führerscheinentzug davon. Während Giebel an den körperlichen und geistigen Spätfolgen leidet, gibt der Unfallfahrer, der die Anhalter Straße als Vorzeige-Rennstrecke für sein 256-PS-Geschoss missbrauchte, womöglich irgendwo in der Stadt wieder Gummi. Oder er meint tatschlich ernst, was er in seinem Brief an Giebel schrieb: „Die Schuldgefühle plagen mich seit dem Tag des Unfalls Tag und Nacht, denn so etwas ist mir zum ersten und hoffentlich zum letzten Mal passiert. Ich wünsche Ihnen eine gute Besserung und hoffe, Sie können einem Jugendlichen, der dazu gelernt hat, verzeihen und ihm eine Chance geben, für Sie da zu sein. Es tut mir alles sehr leid.“

 

SAT1 berichtete vier Minuten, stellte den Unfall auch nach und ließ mich kommentieren, was ich gegenüber Rasern fordere und wie es mir nach einem Jahr ging: Keineswegs OK. Meine Leistungsfähigkeit war (und ist) stark gemindert.

Von der VBG, der Berufsgenossenschaft, kommen bis heute nur weitere Ankündigungen, dass sie sich um Gutachten und Heilung kümmern werden. Was ich nicht will: Wieder zu einem Test im Krankenhaus der BG, bei dem ich in einem Raum vier oder fünf Meter geradeaus gehen muss: „Prima, geht doch.“ Was ich will: Experten, vielleicht aus der Sportmedizin, sollen sich um mich kümmern und solche, die Wissen, was mit den Synapsen nach solch einem Unfall passiert, wie und wann sie sich wiederfinden – und wie man das unterstützt.